Das Wichtigste in Kürze
- Bundestag und Bundesrat haben am 11. Juli 2026 die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) gebilligt. Der Bundestag stimmte mit 323 Ja-Stimmen zu.
- Bei größeren Renovierungen greift künftig eine Lade-Pflicht. Betroffen sind Wohngebäude mit mehr als drei und Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen.
- Für bestehende Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen gilt ab dem 1. Januar 2027: ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze oder 50 Prozent Leitungsinfrastruktur.
- Bei Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen: 50 Prozent Vorverkabelung, dazu mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze.
- Inkrafttreten: Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheint, gelten die neuen Vorgaben.
Was hat der Gesetzgeber am 11. Juli 2026 beschlossen?
Bundestag und Bundesrat haben am Freitag, den 11. Juli 2026, die Novelle des GEIG gebilligt. Das berichtet electrive.net. Der Bundestag stimmte mit 323 Ja-Stimmen zu. Der Bundesrat zog am selben Tag nach. Eine Doppelabstimmung an einem Tag ist selten, vor der Sommerpause aber möglich.
Mit der Novelle wird das GEIG an die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) angepasst. Viele Vorgaben aus dem Jahr 2021 waren überholt. Vor allem die Regeln für Wohn- und Gewerbegebäude werden nun strenger.

Welche Pflichten gelten künftig für neue Wohngebäude?
Bei neu gebauten Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen gilt künftig: Mindestens 50 Prozent der Stellplätze werden vorverkabelt. Die übrigen Stellplätze erhalten Leitungsinfrastruktur. Zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. So steht es laut electrive.net in der Novelle.
Was ändert sich für neue Nichtwohngebäude?
Für Unternehmen wird es deutlich strenger. Bei neu gebauten Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen gilt: Die Hälfte der Stellplätze wird vorverkabelt. Die übrigen Stellplätze erhalten Leitungsinfrastruktur. Hinzu kommt mindestens ein Ladepunkt je fünf Stellplätze.
Noch strenger sind die Vorgaben für Gebäude, in denen vor allem Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben stattfinden. Sind die Stellplätze öffentlich zugänglich, können Eigentümer die Pflichten auch über öffentlich zugängliche Ladepunkte erfüllen. Dann muss die Gesamtleistung aber mindestens 2,2 Kilowatt pro Stellplatz betragen.
Welche Regeln gelten für bestehende Nichtwohngebäude?
Für Eigentümer bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt ab dem 1. Januar 2027 eine Nachrüst-Pflicht. Sie müssen entweder einen Ladepunkt je zehn Stellplätze bauen. Oder sie statten mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur aus.
Sind die Stellplätze öffentlich zugänglich, gibt es eine dritte Möglichkeit. Eigentümer können öffentlich zugängliche Ladepunkte errichten. Deren Gesamtleistung muss dann mindestens 1,1 Kilowatt pro Stellplatz erreichen, so electrive.net.

Was gilt bei Renovierungen?
Die Novelle führt die Pflicht zur Ladeinfrastruktur auch bei größeren Renovierungen ein. Das betrifft Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen. Ebenso Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen. Voraussetzung: Im Zuge der Sanierung werden der Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur erneuert.
Wann tritt die Novelle in Kraft?
Die neuen Vorgaben treten in Kraft, sobald das neue Gebäudeenergiegesetz samt GEIG im Bundesgesetzblatt erscheint. Einen festen Termin dafür nennt electrive.net nicht. Für bestehende Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen gilt aber bereits der Stichtag 1. Januar 2027.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Eigentümer betroffener Gebäude sollten ihre Stellplätze und ihre elektrische Infrastruktur prüfen. So lässt sich der Bedarf an Vorverkabelung und Ladepunkten ableiten. Auch die verfügbare Anschlussleistung am Netzanschluss sollte frühzeitig geprüft werden. Wer plant, sollte Lastmanagement und eichrechtskonforme Abrechnung gleich mitdenken.
Hinweis aus dem electrive-LIVE
Die Rechtsanwältin Dr. Katharina Boesche bewertet in electrive LIVE mehrere Punkte positiv. Die Novelle greife Ideen aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 auf. Betreiber könnten demnach statt vieler AC-Ladepunkte weniger, aber leistungsstärkere Punkte errichten.
Häufige Fragen
- Wann tritt das neue GEIG in Kraft?
- Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt erscheint. Der genaue Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
- Ab wann gilt die Nachrüst-Pflicht für bestehende Nichtwohngebäude?
- Die Pflicht greift ab dem 1. Januar 2027. Sie betrifft Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen.
- Was zählt als „größere Renovierung“?
- Eine Renovierung gilt als größer, wenn im Zuge der Sanierung der Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur erneuert wird. Dann greift die Pflicht zur Ladeinfrastruktur.
- Können öffentlich zugängliche Ladepunkte die Pflicht erfüllen?
- Ja. Bei bestehenden Gebäuden reichen öffentlich zugängliche Ladepunkte mit 1,1 kW pro Stellplatz. Bei Neubauten sind es 2,2 kW pro Stellplatz.



